Häufige Fragen
Ist Ihre Frage nicht dabei? Stellen Sie sie dann über das Kontaktformular!
• Buchen/Reservieren
• Schiffe
• Segeltörn
• Zahlungen
• Preise
• Versicherung
Buchen/Reservieren im Allgemeinen.
Wie buche/reserviere ich ein Schiff/eine Reise/ein Arrangement?
Sie reservieren telefonisch unter 0211/2409007 oder online über unser Reservierungsformular.
Halten Sie bei der Reservierung bitte die folgenden Daten griffbereit: die Personenanzahl, den Namen des Schiffes, Ihre Reisezeit, sowie -dauer und ob Sie Selbstverpflegung wünschen oder das Catering einer der professionellen Cateringfirmen von NAUPAR überlassen wollen.
Wie komme ich an einen Prospekt?
Über das Kontaktformular können Sie verschiedene Prospekte und Preislisten anfragen. Man kann sie aber auch hier downloaden.
Woher weiß ich ob ein Schiff frei ist?
Über unsere Webseite erhalten Sie eine aktuelle Übersicht aller Schiffe, Arrangements und Reisen. Anhand verschiedener Auswahlkriterien, wie Reisedauer, Personenanzahl und Fahrgebiet, können Sie Ihre Suche verfeinern. Über unser Online-Reservierungsformular können Sie direkt die Verfügbarkeit anfordern. Ob Ihre Reservierung durchgeführt werden konnte, hören Sie innerhalb zweier Werktage von uns.
Unter unserer Obhut befindet sich der Routenplan der Schiffe, somit können wir Ihnen jederzeit mitteilen, welches Schiff in welcher Periode zur Verfügung steht. Erkundigen Sie sich nach der Verfügbarkeit über unser Online-Formular oder nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf unter 0211/2409007.
Ich habe das Schiff reserviert, ist die Buchung damit unumstößlich sicher?
In Nachfolge auf Ihre Reservierung erhalten Sie eine Chartervereinbarung per Mail. Sobald wir diese Vereinbarung, von Ihnen unterzeichnet, zurückbekommen haben, ist Ihre Reservierung sicher. Die Chartervereinbarung können Sie uns, je nach Belieben, per E-Mail, Fax oder per Post schicken.
Wie komme ich an ein Angebot nach Maß?
Über unser Kontaktformular können Sie Ihre Angaben hinterlassen. Wir nehmen dann wieder Kontakt mit Ihnen auf und besprechen Ihre Wünsche, sodass wir Ihnen mit einem Angebot nach Maß behilflich sein können.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Ihre Buchung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BBZ/TCN.
Schiffe.
Sind die Schiffe für Rollstuhlfahrer zugänglich ?
Die meisten Schiffe von NAUPAR sind nicht rollstuhlgerecht. Auf Grund der schmalen Gangborde und Treppen an Bord gestaltet sich die Fortbewegung in einem Rollstuhl schwierig. Einige Schiffe sind jedoch durch eine geräumigeres Deck und einen Salon in Höhe des Decks besser dafür geeignet. An Bord der Vrijheid sind sogar extra Anpassungen für Menschen mit eingeschränkten Körperfunktionen vorhanden. Es gibt unter anderem einen Treppenlift sowie eine behindertengerechte Dusche und Toilette. Dadurch kann das Schiff auch von Behinderte, die stehen können, benutzt werden.
Sind Haustiere an Bord gestattet?
An Bord der meisten Schiffe ist das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt. Fragen Sie unsere MitarbeiterInnen, auf welchen Schiffen es gestattet ist.
Wie sicher ist man auf so einem Schiff?
Eine Kombination aus gutem Material und erfahrener Besatzung macht unsere Schiffe zu sicheren und äußerst angenehmen Transportmitteln. Unsere Schiffe werden alle zwei Jahre von Register Holland im Auftrag der Schifffahrtsinspektion geprüft.
Ab welchen Windstärken darf das Schiff nicht mehr auslaufen?
Aus Gründen der Sicherheit für Passagiere bleiben die meisten Schiffe am Watten- und IJsselmeer ab Windstärke 7 Bft. im Hafen. In Absprache mit Ihrem Schiffer/Ihrer Schifferin ist das Auslaufen eventuell doch zeitweise möglich. Er/Sie trägt jedoch die Verantwortung und trifft deshalb die alleinige Entscheidung. Mit Abfahrtshäfen in Kampen, Elburg, Makkum, Lemmer oder Stavoren können Sie auch über die Binnengewässer segeln, was bedeutend ruhiger zugeht.
Segeltörn.
Sind Segelkenntnisse erforderlich um an so einem Törn teilnehmen zu können?
Keiner dieser Segeltörns erfordert irgendwelche Vorkenntnisse. Unter fachkundiger Anleitung der Besatzung erlernen Sie die feinen Kniffe de Segelns.
Kann ich seekrank werden?
Sind Sie anfällig für Seekrankheit? Dann brauchen Sie nichts zu befürchten. Die Schiffe liegen, im Vergleich zu sportlichen Yachten, recht stabil auf dem Wasser und werden nicht vom starken Wellengang auf Watten- bzw. IJsselmeer gehindert. Außerdem gibt es an Deck unserer Schiffe genügend Platz und frische Luft, in der man sich frei bewegen kann. Wichtig ist, dass Sie gut essen und schlafen. Eventuell können Sie sich in einer Drogerie oder Apotheke ein einfaches Mittel gegen Seekrankheit verschaffen.
Muss ich mich am Segeln beteiligen?
Das Ausmaß der Beteiligung der Gäste hängt von der Art des Segeltörns ab. Wenn Sie an einem intensiven Regattatag teilnehmen, geht man davon aus, dass Sie sich aktiv beteiligen. Bei einem kurzen Kulturtörn brauchen Sie im Prinzip nichts zu tun. Sie werden jedoch feststellen, dass es viel mehr Spaß macht, wenn alle zusammen anpacken. Sie lesen pro Reise, was man an Beteiligung von Ihnen erwartet.
Gibt es genügend Schwimmwesten an Bord?
Es gibt für alle Passagiere Schwimmwesten an Bord. Um sicher zu gehen, dass es genügend Kinderschwimmwesten in der richtigen Größe gibt, bitten wir Sie, uns rechtzeitig das Gewicht und die Größe aller Kinder unter zwölf Jahren mitzuteilen.
Wo finde ich die Boardinginfo/letzten Reiseinfos zu meinem Törn?
Hier finden Sie Ihre Reiseinfos: www.naupar.de/boardinginfo
Zahlungen.
Welche Zahlungskonditionen gelten für die Schiffsmiete?
Bei Buchungen für das laufende Kalenderjahr:
50% 14 Tage nach Reservierungsdatum
50% 4 Wochen vor Abfahrt
Bei Buchungen für das kommende Kalenderjahr:
15% zum 1. Oktober
35 % zum 1. Januar
50 % 4 Wochen vor Abfahrt
Bei Buchungen ab 7 Wochen vor Abfahrt: 100% zum Reservierungsdatum
Welche Zahlungskonditionen gelten für das Catering und zusätzliche Services?
Spätestens 4 Wochen vor Abfahrt 100%.
Preise.
Was ist im Mietpreis einbegriffen?
Das finden Sie auf der Webseite des betreffenden Schiffes. Siehe auch www.naupar.de/Name-des-Schiffes (z.B. www.naupar.de/auwe-neel).
Gibt es bei Ihnen Preisnachlässe, bzw. –zuschläge?
In der Vor- und Nachsaison gewähren viele Schiffe interessante Rabatte. Für manche Perioden im Juni, September oder zu Feiertagswochenenden, wie Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten oder Fronleichnam gibt es auf einigen Schiffen Zuschläge. Eine Übersicht der Nachlässe und Zuschläge finden Sie auf der Webseite.
Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich rechnen, wenn ich von einem anderen Hafen abfahren möchte?
Alle Schiffe haben ihren eigenen Heimathafen. Sie können sich unter Umständen auch einen anderen Abfahrts- bzw. Zielhafen aussuchen. In diesem Fall werden Ihnen
Endreinigung.
Wenn die Endreinigung nicht im Mietpreis enthalten ist und Sie kein Catering buchen, können Sie die Endreinigung selbst übernehmen (sofern auf dem Tabblatt 'Spezifikationen' nicht anders angegeben), oder diese zusätzlich bezahlen. Sie können dies hier direkt angeben, Sie können es uns aber auch vier Wochen vor Abfahrt noch mitteilen. Diese Dinge werden an Bord bar mit dem Skipper/der Skipperin abgerechnet, sofern Sie nicht eine Zusatzrechnung für spielsweise Verpflegung bekommen. Endet Ihre Reise an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, so erhöht sich der Endreinigungspreis Ihres Schiffes um euro; 20,-.
Versicherung.
Warum diese Versicherung?
Die Durchführung einer Gruppenreise belastet die Organisatoren mit einer großen Verantwortung. Mit dieser Versicherung wird Ihnen ein Teil der Last abgenommen. Alle Teilnehmer bekommen persönlichen Versicherungsschutz und Hilfe bei Schaden, Unfall oder Krankheit. Mitversichert sind Vorort ebenso Arztkosten, Unfälle und Haftpflicht. Aber auch der Verlust von Gepäck, Gruppenproviant, Lernmittel und Apparate, sowie Unfälle und Folgeschäden bei besonderen Sportarten sind versichert. Für Begleiter und Angehörige ist das gleich eine ganze Sorge weniger. Es gibt Umstände, die Sie zwingen, die gebuchte Reise nicht antreten zu können. Auch wenn Sie bereits unterwegs sind, kann es sein, dass Sie die Reise aus triftigen Gründen vorzeitig abbrechen müssen. Mit dieser umfassenden Reiseversicherung sind Sie auf jeden Fall gut versichert gegen diese Ausfälle.
Wer ist versichert?
Mit dieser Versicherung sind alle Teilnehmer einer Gruppenreise hervorragend geschützt. Alle Mitreisenden eines Buchers sind versichert gegen Annullierungskosten, sowohl vor, als während der Reise. Vier Wochen vor Abfahrt müssen Sie eine komplette Teilnehmerliste an NAUPAR schicken. Das Deckungsgebiet der Versicherung erstreckt sich über Europa.
Was zahlt die Versicherung?
Sowieso wird bei Annullierung vor Abfahrt die gesamte Reisesumme vergütet, sofern der Grund mit den Bedingungen übereinstimmt. Wird die Reise frühzeitig abgebrochen, so werden die Reisetage anteilmäßig vergütet. Das Risiko, dass einer oder mehrere Tage nicht ausgelaufen werden kann wegen Sturms oder vorhergesagten Sturms durch ein meteorologisches Institut, ist sowieso versichert. Mit der Gruppenannullierung ist die gesamte Gruppe gegen Ausfall versichert, wenn die Reiseleitung durch schweren Unfall oder Tod nicht an der Reise teilnehmen kann. Sollte einem Teilnehmer, fünf Tage bis Reiseende, ähnliches zustoßen, so hat die gesamte Gruppe ebenfalls Recht auf Erstattung. Persönliche Hilfeleistungen und zusätzliche Spesen werden generell zum Selbstkostenpreis erstattet. Allen anderen Deckungen liegen verschiedene Beträge zugrunde. Diese finden Sie unter Deckungsübersicht.
Wir möchten eine Reiserücktrittversicherung über die „Europeesche“ abschließen. Es kann jedoch sein, dass einige Schüler/Schülerinnen das Klassenziel nicht erreichen. Sind wir dagegen versichert?
Nein, versichert ist unter anderem der Ausfall wegen schwerer Krankheit oder Tod des Versicherten, bzw. dessen Verwandten ersten und zweiten Grades.
Unser Tipp: Reservieren Sie einen kleinen Betrag pro Schüler/Schülerin mit dem Sie diese relativ kleinen Schäden selbst versichern. Bei 30 Schülern reicht ein Betrag von ca. € 4,-- pro Person aus, um den Ausfall einer Person zu decken. Wenn es dann keine Sitzenbleiber gibt, gehört das gesparte Geld Ihnen und nicht der Versicherung.
Die Begleiter der Gruppe/die Lehrer sind krank. Kann die gesamte Gruppe kostenlos annullieren?
Ja, im Falle des Todes oder ernsthaften Unfalles der Person, deren Anwesenheit bei dieser Reise von großer Bedeutung ist, wie die Begleitung von Schulreisen oder anderweitigen Hauptpersonen, wird bei Annullierung der nicht konsumierte Teil der Reise bis zu maximal 100 % vergütet.
Ein beliebiges Mitglied der Gruppe ist krank. Bekommt diese Person ihren Anteil der Reisesumme vergütet?
Ja, im Falle des Todes, ernsthafter Erkrankung oder ernsthaften Unfalles kann ein beliebiges Mitglied der Gruppe, sofern die Person ihren Anteil an der Reisesumme auch tatsächlich persönlich eingezahlt hat und dadurch finanziellen Schaden erlitten hat, Anspruch auf Erstattung erheben.
Wir haben einen Bus dazu gebucht. Kann der Bustransfer mitversichert werden?
Ja, wenn Sie einen Bus dazu gemietet haben, addieren Sie ganz einfach die Reisesumme für den Bus und die Reisesumme für das Schiff.
Wir haben mehrere Schiffe für eine große Gruppe gebucht. Gilt die Versicherung dann auch für die ganze Gruppe oder müssen wir sie pro Schiff abschließen?
Nein, die Versicherung schließt man pro Schiff ab bis zur höchstzulässigen Anzahl Passagiere.
Ich habe drei Schiffe gebucht. Der Begleiter/die Begleiterin eines Schiffes erkrankt. Kann ich das betreffende Schiff kostenlos annullieren?
Ja, denn Sie haben drei Versicherungspolicen (eine pro Schiff)abgeschlossen. Das führt Sie weiter zu Frage 1).
Welche Kosten fallen unter den totalen Arrangementspreis? (Auf dem Formular auszufüllen)
Alle Kosten, die Sie auf Ihrer Reise versichert haben möchten. Darunter fallen z.B. die Schiffsmiete, das Catering, der Bustransfer und andere extra Services.
Wir haben Catering/Einkäufe an Bord bestellt aber wegen zu viel Wind darf das Schiff nicht auslaufen. Wir kommen wohl an Bord und nehmen das Catering/die Einkäufe ab, laufen jedoch nicht aus. Wird die Schiffsmiete in diesem Fall vergütet?
Ja, für nicht konsumierte Segeltage erstattet Ihnen die Europeesche bei Ausfall wegen starkem Wind oder Sturm oder der Vorhersage durch ein meteorologisches Institut dessen bis maximal 75 % der Schiffsmiete. Unter Sturm werden Windstärken ab sieben Beaufort verstanden. Einzige Voraussetzung ist, dass das Schiff mindestens 50 % der zur Verfügung stehenden Zeit stillgelegen haben muss.
Müssen wir die Namen aller Mitreisenden einzeln aufführen?
Ja, spätestens vier Wochen vor Abfahrt muss das Formular mit Namen und Zunamen aller Teilnehmer bei NAUPAR eingegangen sein. Das gilt für alle Versicherungsteilnehmer.
Was benötigt die Europeesche bei einer Annullierung wegen Sturm?
Die Europeesche benötigt in diesem Fall Ihre Versicherungspolice und die Teilnehmerliste, beide erhalten Sie von NAUPAR. Die Europeesche erkundigt sich selbst bei dem KNMI nach den Windvorhersagen zur gegebenen Zeit. Ab sieben Bft. tritt die Versicherung in Kraft.
Ein Familienmitglied der Reisegruppe ist erkrankt. Die Gesellschaft hat eine Gruppen-Annullierungsversicherung abgeschlossen. Kann die ganze Gesellschaft kostenlos zurücktreten?
Nein, nicht alle Mitglieder der Reisegruppe können kostenlos annullieren. Nur diejenigen, die zu dem verstorbenen, bzw. ernsthaften erkrankten Familienmitglied in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades stehen. Diese Personen bekommen die Reisesumme anteilmäßig erstattet, sofern sie auch persönlich anteilmäßig bezahlt haben.
Ich habe mir an Bord eine Körperverletzung zugezogen. Wer trägt die Verantwortung dafür? Welche Versicherung deckt das?
Eine Körperverletzung muss unverzüglich bei der Eurpeeschen gemeldet werden. Körperverletzungen, die die Folge bewusster Negierung von Verboten und Warnungen sind, sind nicht gedeckt. Wenn z.B. während der Wendemanöver über Deck gelaufen wird, obwohl davor mehrmals gewarnt wurde und dabei eine Verletzungen durch den Großbaum verursacht wird, kann es sein, dass die Versicherung nichts erstattet.
Ich habe dem Schiff oder dessen Hausrat Schaden zugefügt. Wird das von der Versicherung gedeckt?
Beschädigungen an Unterkünften, die den Versicherten zur Nutzung bereitgestellt wurden, sowie deren Inventar sind von der Versicherung gedeckt. Voraussetzung ist, dass die Schuld bei dem/der Versicherten liegt und die Reparatur/der Ersatz mehr als € 25,-- kostet.






