Aktionsbedingungen

Sie können eine Ballonfahrt gewinnen, indem Sie:

entweder: sich über diese Seite für den Newsbrief von NAUPAR anmelden
oder: auf Facebook Fan von NAUPAR werden und diese Seite mit Ihren Freunden teilen
oder: NAUPAR auf Twitter verfolgen und den Bericht "tweeten" bzw. mit anderen Verfolgern teilen.
NAUPAR veröffentlicht die Gewinner im August 2011.

Diese Bedingungen finden auf die 'Gewinnen Sie eine Ballonfahrt'-Aktion von NAUPAR Anwendung. Die Teilnahme an dieser Aktion steht jedem offen, der sich für den Newsbrief von NAUPAR anmeldet, Fan von NAUPAR auf Twitter wird und die Seite mit seinen Freunden teilt oder NAUPAR auf Twitter verfolgt und den oben aufgeführten Bericht tweetet. Die Aktion läuft vom 21. Januar bis einschließlich 31. August 2011.

Preis

Bei dieser Aktion können Sie eine Ballonfahrt über Lelystad gewinnen. Es werden drei Preise vergeben. Jeder Gewinner bekommt einen Platz im Ballon.

Auslosung

Der Preis wird von NAUPAR ausgelost. NAUPAR wird vor dem 31. August 2011 mit dem Gewinner/den Gewinnern Kontakt aufnehmen. über die Auslosung kann nicht korrespondiert werden.

Mitarbeiter von NAUPAR, die Besatzung sowie andere, die direkt oder indirekt zur Organisation der Aktion gehören, sind von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen. NAUPAR behält sich das Recht vor, diese Aktion anzupassen, zu ändern oder zu beenden, falls nach Angemessenheit und Billigkeit nicht langer gefordert werden kann, dass NAUPAR diese Preisfrage in der heutigen Form durchführt.

Falls Sie einer der Gewinner sind, erteilen Sie NAUPAR die Zustimmung, Ihren Namen sowie mögliche Fotos und/oder mögliches Bildmaterial, auf denen Sie abgebildet sind (z.B. von der Ballonfahrt) für welche Zwecke auch immer, die im Zusammenhang mit dieser Aktion stehen.

Sie bestätigen, dass die Teilnahme an der Aktion auf eigenes Risiko ist. Darüber hinaus sind NAUPAR und die von ihr eingeschalteten Personen und/oder Dritte nicht für irgendwelche zusätzliche Ausgaben haftbar, die der/die Gewinner eventuell im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion und/oder der Annahme und Nutzung der Preise machen muss/müssen.

NAUPAR behält sich das Recht vor, Ihre Teilnahme an de Aktion jederzeit nach eigener Einsicht werden kann, auszusetzen oder zu beenden, falls Sie auf irgendeine Weise im Widerspruch mit diesen Bedingungen oder irgendeiner gesetzlich anzuwendenden Bestimmung handeln, ohne Ihnen dies gesondert zu melden und ohne, dass NAUPAR hierüber haftbar gemacht.

Ballonfahrt

Die Ballonfahrt wird am Samstag, den 10. September 2011 um 18:00 Uhr in Lelystad stattfinden. Dieses Datum ist jeweils von Wind und Wetter abhängig. Es ist möglich, dass aufgrund der Windrichtung in eine andere Stadt ausgewichen werden muss. Am genannten Datum wird gegen 15:00 Uhr bekannt gegeben, ob die Ballonfahrt durchgeführt werden kann oder nicht. Kinder unter 12 Jahre, schwangere Frauen und Personen, die kleiner als 1,50 m sind, können nicht an der Ballonfahrt teilnehmen. Der/die Gewinner erhält/erhalten nähere Informationen über Zeitpunkt und Ort der Ballonfahrt. Alle Preise sind personengebunden, nicht übertragbar und können nicht in Geld ausbezahlt werden.

Datenschutzerklärung

Die Daten der Teilnehmer wird in einer Datendatei von NAUPAR festgelegt. Zweck dieser Datei ist es, die Umsetzung der Aktion zu gewährleisten, wie z.B. die Benachrichtigung der Preisgewinner. Der Gewinner wird sein Geburtsdatum, seine Körperlänge und sein Gewicht angeben müssen. Diese Daten werden ausschließlich für die Ballonfahrt verwendet. Sie garantieren, dass alle von Ihnen erteilten Angaben korrekt, aktuell und vollständig sind. Die Teilnahme an der Aktion beinhaltet auch die Akzeptierung der Bedingungen. Eine Anfechtung der Bedingungen wird nicht in Erwägung gezogen.

Verschiedenes

Diese Bedingungen können jederzeit angepasst werden. Wir empfehlen daher, die Bedingungen regelmäßig einzusehen. Falls und sofern irgendeine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig erklärt wird oder rückgängig gemacht wird, bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin von Kraft. Wir werden dann als Ersatz für die nichtige/rückgängig gemachte Bestimmung eine neue Bestimmung feststellen, wobei die nichtige/zückgängig gemachte Bestimmung soweit wie möglich berücksichtigt wird.
Diese Richtlinien wurden am 6. Januar festgestellt.