Fragen und Antworten Versicherung

>Warum eine Versicherung abschließen?

Um unangenehme (finanzielle) Folgen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit zu vermeiden, die es Ihnen unmöglich macht, Ihre Reise fortzusetzen, oder um Sie gegen materielle Schäden oder Verletzungen während der Reise zu versichern, raten wir Ihnen immer, eine Reiserücktritts- und/oder Reiseversicherung für Ihre Reise abzuschließen.

>Warum eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt die Teilnehmer Ihrer Schiffsreise vor einem finanziellen Rückschlag, wenn die Reise aufgrund unvorhergesehener Umstände wie schwerer Krankheit, Unfall oder Tod nicht stattfinden kann oder wenn Ihre Reise aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses abgebrochen wird.

>Warum eine Reiseversicherung abschließen?

Zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung empfehlen wir auch eine Reiseversicherung. Mit dieser Versicherung sind alle Teilnehmer standardmäßig für direkte, persönliche Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder einer Krankheit während der Segelreise versichert. Auch Krankheitskosten, Unfälle und Haftpflicht sind versichert. Versichert sind auch der Verlust von Reisegepäck, Gruppengepäck wie z.B. Verpflegung, mitgenommene (Lehr-)Materialien und Ausrüstungsgegenstände sowie Schäden infolge von Spezialsportarten.

>Hat NAUPAR eine Versicherung für Tagesausflüge?

NAUPAR hat keine Reise- oder Rücktrittsversicherung für Tagesausflüge. Wir empfehlen Ihnen, eine Versicherung bei Ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Für Ihre Party, Hochzeit oder Ihr Jubiläum empfehlen wir Ihnen die spezielle Partyversicherung von Ditzo.

>Hat NAUPAR eine Versicherung für mehrtägige Reisen?

Für mehrtägige Törns bietet Ihnen NAUPAR die folgenden Versicherungen von De Europeesche Verzekeringen, dem Spezialisten für Reise- und Freizeitversicherungen, für Ihren Segeltörn mit einer Gruppe an:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseversicherung

Lesen Sie mehr über die Versicherungen, wie Sie sie abschließen können und wo Sie eine Stornierung oder einen Schaden melden können, sowie einen Link zu der Broschüre und den Schadensformularen auf der Seite Versicherungsschutz für eine Reise.

>Wer kann die Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Die Reiserücktrittsversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn Sie in Belgien, den Niederlanden oder Deutschland wohnen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Gäste ebenfalls in einem dieser drei Länder wohnen müssen. Für andere Länder und Gäste, die aus einem anderen Land kommen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre örtliche Versicherungsbehörde zu wenden.

>Wer ist bei einer Reiserücktrittsversicherung versichert?

Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind alle Teilnehmer der Reise gut geschützt. Alle Mitreisenden der Person, die die Segelreise bucht oder gebucht hat, sind durch diese Versicherung gegen Stornierungskosten sowohl vor als auch während der Fahrt abgesichert.

>Bietet NAUPAR auch eine Sitzenbleiber-Versicherung an?

Wenn Sie sich für eine All-Risk-Rücktrittsversicherung entschieden haben und die Situation unvorhergesehen und ohne Ihr Verschulden eintritt, sind Teilnehmer, die während der Segelreise sitzenbleiben, versichert. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn eine (Schul-)Nachprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder wenn die Nachprüfung innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Tag der Reise angesetzt wird.

>Ich habe mit einer Gruppe mehrere Schiffe gebucht. Können wir eine Versicherung für die gesamte Gruppe abschließen?

Die Versicherung gilt für ein Schiff und nur für die maximale Anzahl von Personen, die auf das Schiff passen.

>Bieten Sie auch eine Reiserücktrittsversicherung an, die Coronaereignisse abdeckt?

Dies gilt nur für Kunden, die sich für die All-Risk-Rücktrittsversicherung entschieden haben und diese vor dem 27. Februar 2020 abgeschlossen haben.

>Welche Kosten fallen für den Gesamtpreis des Arrangements an?

Das Angebot für die Reiserücktrittsversicherung basiert standardmäßig auf dem Mietpreis des Schiffes. Wenn Sie neben der Schiffsmiete auch Verpflegung, Bustransport und andere Zusatzleistungen mitversichern möchten, können wir Ihnen ein individuelles Angebot machen. Sie können dies über [email protected] anfordern.

>Muss ich für die Rücktrittsversicherung die Namen aller Teilnehmer der Gruppe angeben?

Um die Versicherung abschließen zu können, benötigen wir neben der Zahlung eine vollständige Teilnehmerliste. Für jeden Teilnehmer benötigen wir die folgenden Angaben: Vorname, Nachname und Geburtsdatum. Sie können die Teilnehmerliste selbst erstellen (in Word oder Excel) und sie per E-Mail an [email protected] senden. Sobald wir Ihre Zahlung und die Liste der Teilnehmer erhalten haben, senden wir Ihnen Ihre Versicherungsunterlagen zu. Bitte beachten Sie: Ohne eine vollständige Teilnehmerliste ist es nicht möglich, die Versicherung abzuschließen. Die Liste der Teilnehmer kann nach Abschluss der Versicherung noch geändert werden. Es ist wichtig, dass Sie die Reiserücktrittsversicherung sofort bei der Buchung Ihrer Reise abschließen, um den vollen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können.

>Ich habe einen Bus gebucht; kann ich ihn mitversichern?

Sie können den Bus auch über Ihre Reiserücktrittsversicherung versichern. Wenn Sie dies bei der Beantragung angeben, werden wir es in den Kostenvoranschlag aufnehmen. Um die Kosten zu berechnen, addieren Sie bitte die Miete des Busses zur Gesamtmiete.

>Wie kann ich einen Schaden oder eine Stornierung melden?

Wenn Sie die Reise (teilweise) stornieren wollen oder vorzeitig abbrechen müssen, können Sie den Schaden über das Schadensformular der Europeeschen Verzekeringen melden/deklarieren, das Sie auf der Seite Reiseversicherung herunterladen können. 

>Was benötigt Europeesche Verzekeringen im Falle einer Stornierung, wenn das Schiff aufgrund eines Sturms seinen Liegeplatz nicht verlassen kann?

Europeesche Verzekeringen benötigt die Richtlinien und die Teilnehmerliste; diese werden von NAUPAR zur Verfügung gestellt. Europeesche Verzekeringen prüft, ob die Windstärke tatsächlich über 7 Beaufort lag. Oft verlangen sie vom Skipper eine Bestätigung, dass die Fahrt wegen starker Winde nicht durchgeführt wurde.

>Ich habe Catering/Lebensmittel bestellt, aber das Schiff darf wegen des starken Windes nicht fahren.

Wir beschließen, trotzdem an Bord zu gehen, um die Verpflegung in Anspruch zu nehmen. Erhalte ich in diesem Fall eine Erstattung für die Miete des Schiffes? Für jeden Tag, an dem Sie nicht segeln können, werden Ihnen 70% des Tagespreises erstattet.

>Der Organisator der Reise erkrankt. Kann die Gruppe als Ganzes absagen?

Ja, wenn eines der reisenden Mitglieder die Reise aus einem der in den Vertragsbedingungen genannten Gründe storniert, werden die Stornierungskosten für alle reisenden Mitglieder erstattet.

>Wenn jemand in der Gruppe krank ist, bekommt er/sie dann sein/ihr Geld zurück?

Im Falle von Tod, schwerer Krankheit oder schwerer Unfallverletzung kann jede Person in der Gruppe eine Rückerstattung erhalten, vorausgesetzt, sie hat zum Mietpreis beigetragen und erleidet daher einen echten finanziellen Verlust durch die Stornierung.

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